24 -Stunden-Notfalltelefon bei Durchsuchungen und Verhaftungen: 0173 2153152
Der Anwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Soweit die Presse über Verfahren berichtet, ist meine Tätigkeit für die Öffentlichkeit wahrnehmbar. Hier finden Sie eine Auswahl von Veröffentlichungen über Verfahren, in denen ich als Strafverteidiger verteidigt habe. Allerdings bin ich jederzeit bemüht - im Interesse meiner Mandanten - das Strafverfahren still und leise zu Ende zu bringen. Der Gang an die Öffentlichkeit ist nur selten vorteilhaft für den Mandanten, dies gilt insbesondere für das Steuerstrafverfahren.
Vor dem Landgericht Münster hat am Donnerstag der Prozess gegen sieben junge Leute begonnen – es werden schwerwiegende Anschuldigungen erhoben. Die 18- bis 22-Jährigen sollen einen jungen Mann erpresst, misshandelt und verprügelt haben.
vollständiger Bericht in den Westfälsichen Nachrichten am 18.01.2024
Strafverteidiger: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Föcking, u.a.