24 -Stunden-Notfalltelefon bei Durchsuchungen und Verhaftungen: 0173 2153152
Der Anwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Soweit die Presse über Verfahren berichtet, ist meine Tätigkeit für die Öffentlichkeit wahrnehmbar. Hier finden Sie eine Auswahl von Veröffentlichungen über Verfahren, in denen ich als Strafverteidiger verteidigt habe. Allerdings bin ich jederzeit bemüht - im Interesse meiner Mandanten - das Strafverfahren still und leise zu Ende zu bringen. Der Gang an die Öffentlichkeit ist nur selten vorteilhaft für den Mandanten, dies gilt insbesondere für das Steuerstrafverfahren.
vollständiger Bericht in den Westfälische Nachrichten Münster vom 06.11.2007 Strafverteidiger: Rechtsanwalt Jürgen Föcking
vollständiger Bericht in den Westfälische Nachrichten Münster vom 23.11.2007 Strafverteidiger: Rechtsanwalt Jürgen Föcking u.a.
vollständiger Bericht in den Westfälische Nachrichten Münster vom 08.10.2007 Strafverteidiger: Rechtsanwalt Jürgen Föcking, u.a.